Verkehrsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Haker sieht sich als strikt erfolgsorientierte
Interessenvertretung ihrer Mandantschaft im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und
Verkehrsstrafrecht. Eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ist hierfür Voraussetzung. Unser
Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten zu erreichen. Das heißt, dass unter den
möglichen Ergebnissen nur das Beste für uns in Frage kommt.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, halten wir uns laufend auf dem neuesten Stand von
Gesetzgebung und Rechtssprechung. Unsere Schriftsätze sind wissenschaftlich fundiert und geprägt
von Sachlichkeit und Kenntnisreichtum. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt.
Auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gilt: vorsorgende Beratung hilft Geld und Punkte in Flensburg zu (er)sparen und in Verkehrsstrafsachen die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu legen.
Schwerpunkte im Verkehrsrecht
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Alkoholfahrt
Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit/Alkohol im Verkehr
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Fahrerlaubnisentzug
Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Verkehrsrecht:
- Ich bin zu schnell gefahren und wurde geblitzt, war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und technisch korrekt?
- Ich habe einen Rotlichtverstoß begangen, kann ich ein Fahrverbot verhindern?
- Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vor?
- Wann darf von der Polizei eine Blutprobe entnommen werden?
- Wann muss ich an einem MPU-Test teilnehmen. Gibt es eine andere Möglichkeit?
- Welche Aussagen kann ich bei einer Verkehrskontrolle verweigern?
- Muss ich die Frage "haben Sie etwas getrunken" mit JA beantworten?
- Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen und kann man Punkte verhindern?
- Mein Führerschein wurde beschlagnahmt! Wie und wann bekomme ich ihn zurück?
- Es droht eine Anklage oder Verurteilung wegen z.B. Unfallflucht oder Alkohol im Straßenverkehr:
- Kann ich mich dagegen erfolgreich verteidigen?
- Sollte man bei jedem Autounfall die Polizei informieren?
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir in aller Ruhe und ausführlich über Ihren Fall reden und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.