Haker & Mitarbeiter

Juristenteam



Rechtsanwaltskanzlei Haker

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Kanzlei für
Verkehrsstrafrecht

Kanzlei für Verkehrsordnungswidrig-
keitenrecht


Dortustraße 67

14467 Potsdam

Telefon 0331-2805410
Telefax 0331-2805411

E-Mail:
RAHaker [at] t-online . de


Entscheidend für uns sind die Bedürfnisse der Mandanten. Gern vereinbaren wir deshalb auch kurzfristige Termine, bei dringendem Bedarf sind auch Termine sofort möglich.


Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen
für Sie die Deckungsanfrage.


Parkmöglichkeiten sind unmittelbar vor der Kanzlei und in den angrenzenden Straßen vorhanden. Anfallende Parkgebühren bis zu zwei Stunden werden von uns bei Mandatierung für außergerichtliche bzw. gerichtliche Tätigkeiten erstattet.

Verkehrsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Haker sieht sich als strikt erfolgsorientierte Interessenvertretung ihrer Mandantschaft im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ist hierfür Voraussetzung. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten zu erreichen. Das heißt, dass unter den möglichen Ergebnissen nur das Beste für uns in Frage kommt.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, halten wir uns laufend auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung. Unsere Schriftsätze sind wissenschaftlich fundiert und geprägt von Sachlichkeit und Kenntnisreichtum. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt.

Auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gilt: vorsorgende Beratung hilft Geld und Punkte in Flensburg zu (er)sparen und in Verkehrsstrafsachen die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu legen.

Schwerpunkte im Verkehrsrecht

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsstrafrecht

Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Verkehrsrecht:

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir in aller Ruhe und ausführlich über Ihren Fall reden und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.