Kosten / Honorar
Die Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit bestimmen sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Es handelt sich hierbei um die bundesweit gesetzlich festgelegten Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit.
In zivilrechtlichen einschließlich arbeitsrechtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die Gebühren nach dem in einer Sache maßgeblichen Gegenstandswert und den jeweils angefallenen Gebührentatbeständen. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes wird demgegenüber nach sogenannten Betragsrahmengebühren innerhalb eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens zwischen Mindestgebühren und Höchstgebühren abgerechnet.
Für die Erstberatung sieht der Gesetzgeber für Verbraucher eine Höchstgebühr von 190,00 EUR vor. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
In bestimmten Angelegenheiten bietet es sich an, gesonderte Vergütungsvereinbarungen (Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen) zu treffen. Auch hier können individuell angepasste Lösungen gefunden werden.
Außerdem ist immer zu überprüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Gern übernehmen wir für Sie als Service die Einholung der Kostenübernahme.
Lassen Sie sich schließlich auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe aufklären.