Erster Termin
Damit Sie durch unsere Kanzlei umfassend beraten und vertreten werden können, benötigen wir von Anfang an alle Informationen über den anstehenden Sachverhalt, seine Entstehung und das von Ihnen mit unserer Beauftragung angestrebte Ziel. Suchen Sie uns deshalb so früh wie möglich auf, damit nicht unnötig und allein zu Ihrem Nachteil gesetzliche Fristen ablaufen. Für uns ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir von Ihnen von Anfang an wahrheitsgemäße und vollständige Angaben erhalten. Nur so wird ein überraschendes Ergebnis vermieden und eine v ertrauensvolle gute Zusammenarbeit in Ihrem eigenen Interesse gewährleistet.
Das erste Gespräch ist gut vorzubereiten, um Ihr Problem sofort sachgerecht angehen zu können. Neben aller in der Sache gewechselten Schreiben sowie - falls vorhanden - der Police bzw. bereits der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung oder den erforderlichen Belegen zur Prozesskostenhilfe sind weitere Unterlagen notwendig. Wir dürfen Sie daher bitten, bereits zum ersten Gespräch entsprechend der unten aufgeführten Rechtsgebiete die nachfolgenden Unterlagen unbedingt mitzubringen, so weit sie Ihnen bereits vorliegen:
Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag nebst sämtlicher Änderungen und Ergänzungen
- Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Quittungen, Zeugnisse sowie weitere im Laufe der Beschäftigung mit Ihrem Arbeitsvertragspartner gewechselte wichtige Schriftstücke
- Lohn-bzw. Gehaltsabrechnungen zumindest der letzten 3 Monate
Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Anhörungsschreiben oder bereits Bußgeldbescheid der Polizei, der Verwaltungsbehörde bzw. der Kommune
- Strafbefehl des Gerichts bzw. Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft
- Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
- Ladung des Gerichts
- Anschriften und gegebenenfalls bereits vorhandene schriftliche Aussagen von Zeugen, auch von Verwandten
- Unfallmitteilung/Verkehrsunfallanzeige der Polizei
- Unfallskizze und Unfallschilderung