Mitgliedschaften
Der Deutsche Anwaltverein ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Er
repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 247 Anwaltvereine in ganz Deutschland
an sowie in Frankreich, Großbritannien, Portugal, Griechenland und Italien. Über die örtlichen
Anwaltvereine sind über 66.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Über seine
33 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu
nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die
parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und
anwaltliches know how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel. (Quelle: DAV)
Seit der Gründung im Jahr 1979 ist diese die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Deutschen
Anwaltvereins (DAV).
Hier tauschen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte Informationen und Erfahrungen im Bereich
Verkehrsrecht aus. Foren und Seminare vermitteln das neueste Wissen und neue
Denkanstöße. (Quelle: DAV)
Gegründet im Jahr 1981, gehört die Arbeitsgemeinschaft zu einer der ältesten und zugleich zu einer
der größten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen
und der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
(Quelle: DAV)
Fortbildungsbescheinigung des DAV

Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen.
Transparenz durch Fortbildung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. (Quelle: DAV)