Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Haker, Ihrer Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Kanzlei für Verkehrsrecht in Potsdam. Unter unserer Adresse in der Dortustr. 67, 14467 Potsdam, stehen wir Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einem engagierten Juristenteam zur Seite. Entscheidend für uns sind die Bedürfnisse der Mandanten, weshalb wir kurzfristige Termine vereinbaren und bei dringendem Bedarf auch sofortige Termine ermöglichen. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen, übernehmen für Sie die Deckungsanfrage und erstatten anfallende Parkgebühren bis zu zwei Stunden, da Parkmöglichkeiten unmittelbar vor der Kanzlei und in den angrenzenden Straßen vorhanden sind.
Verkehrsrecht in Potsdam – Strikt erfolgsorientierte Interessenvertretung
Die Rechtsanwaltskanzlei Haker sieht sich als strikt erfolgsorientierte Interessenvertretung ihrer Mandantschaft im Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ist hierfür die absolute Voraussetzung. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten zu erreichen. Das bedeutet, dass unter den möglichen Ergebnissen für uns nur das Beste in Frage kommt.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, halten wir uns laufend auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unsere Schriftsätze sind wissenschaftlich fundiert und geprägt von Sachlichkeit sowie Kenntnisreichtum. Ihre Interessen stehen dabei stets im Mittelpunkt unserer Arbeit. Auch im Verkehrsrecht gilt bei uns der Grundsatz: Vorsorgende Beratung hilft Geld und Punkte in Flensburg zu (er)sparen und in Verkehrsstrafsachen die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu legen.
Schwerpunkte im Verkehrsrecht
Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht deckt ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen ab. Von Verkehrsordnungswidrigkeiten bis hin zu komplexen Verkehrsstrafsachen und Verkehrsverwaltungsrecht – wir bieten Ihnen die rechtliche Unterstützung, die Sie benötigen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Fahrzeugmängel
- Alkoholfahrt
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht
Im Verkehrsstrafrecht und im Verkehrsverwaltungsrecht vertreten wir Sie kompetent bei folgenden Themen:
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit
- Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
Häufige Fragen aus dem Bereich Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht haben Mandanten oft konkrete und drängende Fragen zu ihrer persönlichen Situation. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Potsdam erreicht haben:
Messungen, Verstoße und Verkehrskontrollen
- Ich bin zu schnell gefahren und wurde geblitzt – war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und technisch korrekt?
- Ich habe einen Rotlichtverstoß begangen – kann ich ein Fahrverbot verhindern?
- Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vor?
- Wann darf von der Polizei eine Blutprobe entnommen werden?
- Welche Aussagen kann ich bei einer Verkehrskontrolle verweigern?
- Muss ich die Frage „haben Sie etwas getrunken“ mit JA beantworten, wenn ich nur alkoholfreie Getränke zu mir genommen habe?
- Wann muss ich an einem MPU-Test teilnehmen? Gibt es eine andere Möglichkeit?
- Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen und kann man Punkte verhindern?
- Mein Führerschein wurde beschlagnahmt! Wie und wann bekomme ich ihn zurück?
- Es droht eine Anklage oder Verurteilung wegen z.B. Unfallflucht oder Alkohol im Straßenverkehr! Kann ich mich dagegen erfolgreich verteidigen?
- Der Unfallgegner oder seine Versicherung verweigern die Regulierung – was kann ich tun?
- Was kann ich tun, wenn mir trotz klarer Sachlage eine Teilschuld zugewiesen wird?
- Mein Auto wurde im Parkhaus beschädigt und der Verursacher beging Fahrerflucht – was nun?
- Sollte man bei jedem Autounfall die Polizei informieren?
Kontakt und erster Termin in der Kanzlei Haker
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir in aller Ruhe und ausführlich über Ihren Fall reden und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.
Die Rechtsanwaltskanzlei Haker, Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Kanzlei für Verkehrsrecht, finden Sie in der Dortustraße 67, 14467 Potsdam. Sie erreichen uns telefonisch unter 0331-2805410, per Telefax unter 0331-2805411 oder per E-Mail an die Kanzlei Haker. Wir freuen uns darauf, Ihre Interessen im Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht mit aller rechtlichen Sorgfalt und Sachlichkeit zu vertreten.
